Da mihi factum, dabo tibi ius. Frei übersetzt: Wenn du mir, dem Gericht, alle Tatsachen gibst, dann werde ich Recht sprechen. Die Kernaussage lautet also: Du musst das Recht nicht kennen, du musst mir nur sagen, worum es in deinem Fall geht. Grund dafür: Iura novit curia. Frei übersetzt: Der Richter hat Jura studiert, er kennt das anzuwendende Recht; weder Kläger noch Beklagter müssen es ihm erst erklären.
Letzteres trifft angesichts der Fülle von Vorschriften, die es allein in Deutschland gibt, natürlich nie in dem Sinne zu, dass der Richter die Vorschriften alle auswendig kennt. Er muss „nur“ wissen, wo er sie findet. Das ist es, was Juristen in ihrer Ausbildung unter anderem lernen: sich in die rechtliche Würdigung eines jeden Sachverhalts einarbeiten zu können. Und weil man die Grundlagen der wichtigsten Rechtsgebiete im Jurastudium auch gleich beigebracht bekommt, ist das …25.04.2009 17:16 © chris.blog » Jura | JuraBlogs.com