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Das Vorstrafenregister des Mandanten hat einen beträchtlichen Umfang: 18 Eintragungen. Vergleicht man das mit dem Führungszeugnis des
Durchschnittsbürgers könnte man meinen, man hat es mit einem Schwerverbrecher zu tun.
Der Mandant hatte jedoch nicht den Hauch einer Chance, die jedem dieser besagten unbestraften Normalos mitgegeben wurden. Gegen den
Drogen- und Alkoholkonsum seiner Mutter… mehr