Heymanns Strafrecht Online Blog -
An sich ist die Antwort auf die Frage, an wen nach Beendigung einer Beschlagnahme sichergestellte Gegenstände herauszugeben sind,
verhältnismäßig einfach. Herauszugeben sind sie an den letzten Gewahrsamsinhaber. Allerdings besteht dann eine Ausnahme, wenn die
sichergestellter Gegenstände durch strafbare Handlungen in den Besitz des Betreffenden gelangt sind. So (auch) der OLG Celle, Beschl.… mehr