Kanzlei und Recht -
Eigentlich handelt es sich um einen alles andere als ungewöhnlichen Nachbarschaftsstreit – ja wäre da nicht die Klageerwiderung.
Der anwaltlich vertretene Gegner erwidert auf meine Klage mit einem zahlreiche Seiten umfassenden Schriftsatz und weist darauf hin, daß
die Entfernung der Hecke nicht verlangt werden könne. Die Hecke stehe gar nicht auf dem Grundstück
seines Mandanten, sondern a… mehr