Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld - OLG Hamm
Urteil vom 14.07.2011
I-4 U 42/11
Das OLG Hamm hat entschieden, dass sich ein Aufkleber mit dem Aufdruck "Keine Werbung" auf Briefkästen nicht auf kostenlose Zeitungen und
Anzeigenblätter bezieht.
Das OLG führt in den Entscheidungsgründen aus:
"Die auf Werbeprospekte bezogene ablehnende Willensbekundung ist dabei nicht so auszulegen, dass den betreffenden Verbrauchern auch
Anzeigenblätter… mehr