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Eine sicherlich auch in Münster nicht seltene Konstellation lag dem Urteil des AG Berlin-Mitte vom 05.08.2010 – 13 C
81/09 zugrunde. Eine Fahrradvermietungsgesellschaft vermietet ein Fahrrad. Dieses fällt nachts gegen einen Pkw. Schaden rund 2.000 €.
Der Eigentümer des Pkw will von der Gesellschaft wissen, wer zu der Zeit Mieter war. Die will den Namen nicht herausgeben. Auf die Klage
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