Dies und das ... - Im Maklerexposé sah alles noch ganz chic aus: Aufgrund der Objektbeschreibung hatte der Käufer den Eindruck gewonnen, dass das
Kellergeschoss des Gebäudes auch zu Wohn- und Aufenthaltszwecken geeignet war. Erst nach Übernahme des Objektes musst der Käufer
feststellen, dass eine entsprechende Nutzung baurechtlich unzulässig und auch nicht genehmigungsfähig war. Was nun?
Der Käufer verlangte vom Mak… mehr