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Kevin (der hier nur zur Bestätigung aller Vorurteile so heißt) ist siebzehn, hat die Schule geschmissen und weder Ausbildung noch Arbeit
gefunden. Kurz: Er macht gar nichts.
Dies missfällt seinem barunterhaltspflichtigen Vater, der bislang treu und brav Barunterhalt nach der ersten Stufe der Düsseldorfer
Tabelle gezahlt hat und er beantragt Abänderung.
Nur teilweise berechtigt sagt das … mehr