Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf -
Das Problem dürften viele kennen, die sich eine Einfahrt bzw. Auffahrt gönnen: Gerne wird unmittelbar davor (gemeint ist “davor”, nicht
“gegenüber”!) geparkt. Sei es der Tiefkühlkost-Lieferant der den Nachbarn beliefert, Besucher von Nachbarn – oder auch einmal der Nachbar
selber. Wer seinen Nachbarn darauf verweist, dass er das nicht möchte, bekommt nicht selten beim ersten Versuch die übl… mehr