Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf -
Was mitunter zum Bundesgerichtshof kommt, hinterlässt mich schlicht fassungslos: Der BGH musste nun ein Urteil aufheben, in dem es um
einen Menschen mit diesen Eigenschaften ging:
Nach den Feststellungen des angefochtenen Urteils leidet der 27 Jahre alte Angeklagte unter Schwachsinn (IQ „von ungefähr 50“) und
verfügt über keine „so genannten kulturbedingten Fertigkeiten wie Rechnen, S… mehr