VollMachtsBlog -
Ein Kostenfestsetzungsbeschluss in einer Owi-Sache liegt vor. Kohle gibt’s dennoch nicht, wie mir das AG Lulu mitteilt:
Eine Auszahlung des festgesetzten Betrages kann derzeit an Sie nicht erfolgen, da dem Gericht keine Geldempfangsvollmacht vorliegt. Die
anwaltliche Versicherung für das Vorliegen der Geldempfangsvollmacht reicht nicht aus, da der Anspruch dem Betroffenen zusteht.
So … mehr