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Fest steht, daß ein paar Fingerspitzen nicht mehr dort waren, wo sie der liebe Gott montiert hatte. Allein die Frage, aus welchem Grunde,
war streitig. Deswegen hatte das Gericht eine rechtsmedizinische Untersuchung angeordnet:
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Spurensicherung hielt es der erfahrene Rechtsmediziner für möglich, dass das Opfer auf dem
Rücken liegend versucht ha… mehr