Strafprozesse und andere Ungereimtheiten - Manchen übereifrigen Staatsanwälten ist offenbar die Arbeit, für die sie zuständig sind, nicht genug.
Auf den Antrag, einem Untersuchungshaftgefangenen eine Telefonerlaubnis mit seiner Ehefrau zu erteilen, teilt ein solches Exemplar von
Übereifrigem mit, dass er den Antrag u.a. deshalb ablehne, weil solche Erlaubnisse "zur Wahrung der Anstaltsordnung" nur in begründeten
Ausnahmen zu erteilen seine… mehr