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Das Landgericht Dresden hat entschieden (Az. 42 HK O 345/09 EV, Urteil vom 19.91.2010), dass die alleinige Verwendung der Bezeichnung
"Rechtsanwälte" in Verbindung mit der Nennung des Nachnamens lediglich eines Rechtsanwalts auf einem anwaltlichen
Briefkopf wettbewerbswidrig ist, wenn nicht zumindest ein weiterer Anwalt, sei es als Gesellschafter, Angestellter oder freier
Mitarbeiter, im … mehr