Red Tape -
Wir hatten hier und hier über eine aus unserer Sicht bestehende Interessenkollision und einen Parteiverrat berichtet. Es ging darum, dass eine
Kollegin zunächst im Rahmen einer Beendigung die GbR vertrat und anschließend den einen Gesellschafter gegen den anderen Gesellschafter.
Nun liegt die Verfügung der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO vor.
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