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Eine nicht alltägliche Fragestellung hatte das LAG Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 18.12.2009 - 1 Ta 280/09 - zu entscheiden; die
Beklagte meinte nämlich, der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren bestimme sich nicht nach der Höhe der gestellten Zahlungsanträge,
sondern der Wert der anwaltlichen Tätigkeit bestimme sich nach der Höhe der begründeten Klageforderung. Zutreffend stellt sich … mehr