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Das Arbeitsgericht Stuttgart hat am vergangenen Freitag (5.3.2010) für einen Paukenschlag gesorgt. Es gab dem Antrag der
Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Betriebsratswahlen in der Zentrale des
Automobilkonzerns Daimler am 10. März statt. Der CGM geht es in diesem Rechtssteit darum, die Führungskräfte der unteren
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