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Zeithonorarvereinbarungen zählen zu den beliebtesten Formen von Vergütungsvereinbarungen. Sie sind im Regelfall auch rechtssicher
zu gestalten. Häufig findet sich in solchen Zeithonorarvereinbarungen auch eine Regelung, in welchen Mindestzeittakt jeweils abgerechnet
wird. Ein Zeittaktklausel von 15 Minuten ist nach dem OLG Düsseldorf jedoch unwirksam, weil sie strukturell geeignet sei, das … mehr