Verfassungsblog -
Keine vier Monate ist es her, dass
das Bundesverfassungsgericht den § 130 IV StGB mit dem Argument gerechtfertigt hatte, dass die Verherrlichung des Nationalsozialismus durch die
Meinungsfreiheit nicht geschützt sei, weil der Nationalsozialismus für die Anti-Nazi-Verfassung Grundgesetz eben keine schützenswerte
Meinung unter vielen sei, sondern das Gegenteil einer schützenswerten Meinung.… mehr