Rechtsanwalt Achim Flauaus -
Bekanntlich dürfen Anwälte seit einiger Zeit sogn. Zweigstellen vorhalten. Kann im Einzelfall sinnvoll sein. Was es aber soll, wenn ein
außerplanmäßiger Professor an der Uni Heidelberg, der seit 2 1/2 Jahren auch als Anwalt zugelassen ist, neben seiner in Darmstadt
bestehenden Kanzlei außerdem noch weitere vier Zweigstellen unterhält, nämlich in Nürnberg, Bensheim und zwei in Langen (sic!),… mehr