WOLF | RECHTSANWALT -
In dieser Angelegenheit kam am Wochenende Post von der
Staatsanwaltschaft. Das Ermittlungsverfahren gegen meine Mandantschaft wurde gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und zwar
wegen erwiesener Unschuld.
Hab mir von einer Staatsanwältin aus dem Bekanntenkreis sagen lassen, dass diese Formulierung selten vorkommt. (“Kreuz ich nie an”). Sei
es drum, die Mandantschaft atmet auf.
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