VollMachtsBlog -
Aus einem Schreiben der ARGE in einem Ermittlungsverfahren:
Leider haben Sie es versäumt, die Vertretungsvollmacht hier vorzulegen. Nach Eingang werde ich prüfen, ob Ihnen die Akteneinsicht
gewährt werden kann. Sie erhalten dann eine gesonderte Nachricht.
Zu gütig, nicht? Falls ich mein Versäumnis (!) nachhole, wird man prüfen … So nicht, liebe ARGE!
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