RA J. Melchior, Wismar -
Die Gerichtsvollzieherin kündigt ihren geschätzten Besuch an und erteilt einen „Wichtigen Hinweis":
Sollte zu diesem Termin weder Sie noch eine andere erwachsene Person anwesend sein, so muss ich dieses als Durchsuchungsverweigerung
ansehen. Gem. § 758 a ZPO werde ich Ihre
Wohnungstür unter Hinzuziehung von Zeugen aus der Nachbarschaft oder eines Polizeibeamten durch einen Schlosser… mehr