IT-Blawg -
Immer wieder falsch gemacht, weil aus Gründen der Bequemlichkeit die Impressumsdaten per copy und paste in die Widerrufsbelehrung kopiert
wird.
Das OLG Hamm bestätigt diese Rechtsauffassung mit Urteil vom 2.7.2009 – 4 U 43/09.
Ist in den AGB eines Onlinehändlers neben der Anschrift für einen Widerruf die Telefonnummer des Unternehmers angegeben, stellt dies
einen Verstoß gegen das Deutl… mehr