Im Namen des Volkers -
Ein Beamter, der nachhaltig Vorschriften des Nebentätigkeitsrechts nicht beachtet und neben weiteren leichteren Pflichtverstößen
insbesondere auch privat eine ihm vorwerfbare Schuldenwirtschaft an den Tag legt, ist für den öffentlichen Dienst untragbar geworden und
aus dem Dienst zu entfernen.
Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Das Gericht sah im konkreten Fall in dem Verha… mehr