beck-blog -
Keine andere der durch das RVG neu eingeführten Gebühren macht in der Praxis so häufig Anwendungsschwierigkeiten wie die Terminsgebühr,
insbesondere in der Variante der außergerichtlichen Erledigungsbesprechung. Das LSG Nordrhein-Westfalen hatte im Beschluss vom 11.12.2009
- L 19 B 281/09 AS - die
Frage zu entscheiden, ob auch eine Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbespr… mehr