Strafprozesse und andere Ungereimtheiten - Nicht immer, aber immer ... findet man Urteile, die danach stinken, dass die Gründe für eine außergewöhnlich harte Strafe an den Haaren
herbeigezogen werden.
Deshalb sollte es ein Revisionsführer nie vergessen, sich die Strafzumessungsgründe genauer nach dem Doppelverwertungsverbot des § 46 III
StGB anzusehen. Man findet immer wieder die schönsten Kracher.
Da wird dann der böse Angeklagte nochmal … mehr