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Mit der 24. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung werden neue, unmittelbar gesundheitsgefährdende Drogen unter das
BtMG gestellt. Gleichzeitig wird die Bekämpfung des Missbrauchs und der Strafverfolgung erleichtert. Im Einzelnen wird die Anlage I
(nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) um die Position “4-Methylmethcathinon (Mephedron)” ergänzt. Weiterhin werden bestimmte
synthetische… mehr