BERLIN BLAWG -
Ein Gegner unserer Mandanten, der richtig tief ins Klo gegriffen hat, drückt seine Unzufriedenheit über Mitteilungen in den Vermerken
seiner Überweisungen aus.
Schämen sollen wir uns und scheitern werden wir, so seine Meinung.
Der Sachverhalt dieses Falles findet sich wieder in dem Urteil des LG Berlin vom 29.10.2009 – 16 O 215/09.
Ergänzend kann ich folgendes mitteilen:
Der Gegner wu… mehr