Blog zum Medienrecht -
Wie berichtet, hatte man einem Filmemacher wegen Eingriffs in das Recht am eigenen Bild einen Ausschnitt seines Werks verboten. Der Mann zeigte seine damals drei Jahre Tochter, die
heute acht Jahre später möglicherweise gar nicht mehr zu erkennen ist.
Da “Bildnis” im Sinne des
§ 22 KunstUrhG “Erkennbarkeit” voraussetzt, könnte man - also normale Menschen - auf die Idee kommen, das Vorlie… mehr