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Behauptet ein Bauer, dass die Kühe auf seiner Weide durch Lichtreflexe und Knallgeräusche eines Feuerwerks derart traumatisiert worden
sind, dass sie sich nicht mehr melken ließen, so muss der Veranstalter des Feuerwerks dennoch keinen Schadenersatz zahlen (LG Oldenburg,
AZ: 1 O 2457/06).
Knallkörper sind keine unbemannten Flugkörper! Deshalb kann ein Hausbesitzer keinen Schadenersatz für… mehr