Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
AG Köln, Urteil vom 05.11.2009, Az. 137 C 304/09
§ 269 Abs. 1 BGB; § 29 Abs. 1 ZPO
Das AG Köln hat in diesem Fall seine örtliche Zuständigkeit für die Klage eines Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises aus einem
Fernabsatzvertrag verneint. Es war u.a. die Abholung eines Pkw beim Verkäufer vereinbart, welcher später als mangelbehaftet beanstandet
wurde. Auf die Weigerung des Verkäufers… mehr