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Der Richter hatte mit den üblichen einschränkenden Klauseln darauf verwiesen, dass er den gegnerischen Vortrag für wahrscheinlicher hält
und zum Vergleich geraten. Ich habe darauf verwiesen, dass im Leben der wahrscheinlichere Verlauf eben nicht immer eintritt, er tritt
vielleicht häufiger auf, aber eben nicht in allen Fällen. Bei dem vorliegenden Fall sei es eben anders gekommen.
Der Ric… mehr