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Die öffentlichen Kassen müssen ja doch recht leer sein. Jedenfalls hat man den Eindruck, wenn man die der Entscheidung des LG Berlin vom 27.10.2009, 510 Qs 153/09 zugrundeliegende amtsgerichtliche Entscheidung liest. Da erscheint
der Verteidiger zum Hauptverhandlungstermin, führt mit den Verfahrensbeteiligten ein Rechtsgespräch, benennt eine Zeugin, was dazu
führt, dass es nicht mehr zum A… mehr