LawBlog -
Eines der Geheimnisse im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist für mich die Erstattung von Parkgebühren. Oder besser, die Nichterstattung von
Parkgebühren. Wenn ich beispielsweise als Verteidiger am Düsseldorfer Amts- oder Landgericht tätig bin, kriege ich die Kosten fürs
Parkhaus nicht erstattet. Weder vom Mandanten noch von der Staatskasse, sofern ich als Pflichtverteidiger beigeordnet bin.
… mehr