Strafverfahren gegen Zapfenstreichgegner in Dresden - ... können - nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden - z.B. so aussehen: Der Angeklagte möchte sich im Stehen einlassen, wozu
er auch berechtigt ist (RiStBV
Nr. 124 Abs. 2 S. 3). Die Richterin erklärt, er möge sich setzen, Gründe hat sie keine, es geht ihr wohl mehr "ums Prinzip". Staatsanwalt:
"Ja, setzen Sie sich hin!"
Der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Rövekamp (kein Unbekannter,… mehr