Strafverfahren gegen Zapfenstreichgegner in Dresden - Von diesem Leitgedanken getragen war wohl die Entscheidung des Oberstaatsanwalts Schär, der sich weiterhin weigert, das
Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwalt Muck formell einzuleiten. Zur Erinnerung: Muck hatte in der Hauptverhandlung im Juli einen
Gerichtswachtmeister mit den Worten angewiesen: "Können Sie bitte den Herrn, der da so laut lacht, auch mitnehmen!" Nun, ein
solches Weisungsrecht st… mehr