Im Namen des Volkers -
Es hatte sich hier
schon angedeutet, jezt kam das Urteil:
Die 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat die Klage der Kult Musik GmbH (Hamburg) gegen die in Köln ansässige Gothaer Allgemeine
Versicherung AG abgewiesen, mit der Leistungen aus einer Tournee-Ausfallversicherung betreffend die für 2007 geplante Tournee des Sängers
Heino verlangt wurden.
Die Klägerin, deren Mitgesellschaft… mehr