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Einige Anwaltskollegen träumen noch von den alten Zeiten. Als sie am Oberlandesgericht zugelassen waren und ihren Lebensunterhalt mit
Berufungen verdienten. Das war gemütlich, denn man war abgeschottet von quengeligen Mandaten. Die Aufträge kamen ja meist von den
Kollegen, die – nur – am Landgericht zugelassen waren. Lukrativ war die Sache aus, denn ans Oberlandesgericht kamen nur die besse… mehr