Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf -
OLG Celle (Az: 32 Ss 113/09): Das Verschenken eines nicht mehr fahrbereiten Altfahrzeugs an eine Privatperson zum Zweck des
Ausschlachtens erfüllt den objektiven Tatbestand des § 326 Abs. 1 Nr. 4 a StGB.
Aus dem Urteil:
Das Fahrzeug war nach seiner Beschaffenheit auch geeignet, nachhaltig ein Gewässer oder den Boden zu verunreinigen. Die Frage, ob § 326
Abs. 1 Nr. 4 StGB als abstraktes … mehr