Versicherungsrecht Blog -
Dazu das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 16.09.2008 - 19 U 44/08 - wie folgt:
“… Nach § 5 Nr. 3 a der vereinbarten Bedingungen liegt ein versicherter Raub (nur) vor, wenn gegen den VN Gewalt angewendet wird, um
dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Weiter heißt es in § 5 Nr. 3 a,dass Gewalt nicht vorliegt, wenn
versicherte Sachen ohne Überwindung… mehr