Versicherungsrecht Blog -
Regelmäßig ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherung vorgesehen, dass kein Versicherungsschutz besteht,
wenn der Versicherungsnehmer den eingetretenen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Nach § 81 Abs. 2 VVG neuer
Fassung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens der VN entsprechenden Verh… mehr