Im Namen des Volkers -
Eine Regelung, nach der die Aufwendungen für die Beschaffung einer Perücke für männliche Personen nur beihilfefähig sind, wenn eine
bestimmte Altersgrenze nicht überschritten ist, während eine solche Altersgrenze bei Frauen nicht vorgeschrieben ist, verletzt das
Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 3 GG.
BVerwG NJW 2002, 2045-2046
a.A.: SG Dresden Urteil vom 30.06.2005 (S 18 KR 1380/0… mehr