Panorama - Aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf:
das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 153 Abs. 1 der Strafprozessordnung eingestellt.
Das erfreut das Herz des geneigten Lesers. Doch es geht weiter:
Im Wiederholungsfalle kann ihr Mandant nicht mit einer erneuten Einstellung rechnen.
§ 153 StPO setzt die Unschuldsvermutung um, indem der Konjunktiv
verwendet wird.
(1) Hat das Verfahr… mehr