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Der Mandant ist im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten worden. Die Polizeibeamten vor Ort hatten einen Verdacht, der
sich dann auch bestätigte: Es war reichlich THC im Blut; übersetzt heißt
das: Er hat ein Fahrzeug geführt, obwohl er infolge des Genusses (sic!) berauschender Mittel nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher
zu führen, § 316 StGB.
Das nachfolgende Straf… mehr