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Weil sowohl Staatsanwalt als auch der Ermittlungsrichter die Akte nicht richtig gelesen haben, hatte mein Mandant ein
Ermittlungsverfahren wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln am Hals. Und das Vergnügen, seine Wohnung von der Polizei durchsuchen zu lassen.
Hier die ganze Vorgeschichte.
Immerhin kann man der bayerischen Justiz in diesem Fall nicht vorwerfen, betriebsblind zu sein. Auf die F… mehr