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Der Tatvorwurf ist noch nicht bewiesen, womit die Beschuldigte offiziell als unschuldig gilt. Da wir durch die Untersuchungshaft
bereits stark in die Persönlichkeitsrechte der Frau eingreifen, sind wir angehalten, das Verfahren schnellstmöglich zu führen.
Quelle: Berliner
Morgenpost über den Start des Verfahrens gegen Alexandra R.
Tatzeit laut Anklage war die Nacht zum 18. Mai 2009.… mehr