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Ich habe unser mittlerweile doch beliebtes Antwortschreiben an Abmahnkanzleien um einen Passus ergänzt:
Abschließend machen wir für unsere Mandantin bzw. unseren Mandanten unter Hinweis auf § 34 BDSG folgende Auskunftsansprüche geltend:
- Über welche gespeicherten Daten zur Person unserer Mandantin bzw. unseres Mandanten verfügen Sie und Ihre Auftraggeberin? Woher
stammen diese Date… mehr