Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
LG Hamburg, Urteil vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09
§§ 823 Abs. 1, 1004 analog BGB
Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Urteils einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht bedeuten
kann. Ferner verstoße ein Forumsbetreiber gegen seine Prüfpflichten, wenn er - nachdem er auf die Veröffentlichung hingewiesen wurde -
das Urteil nicht aus dem Internet e… mehr