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Trost für alle durch Internetabos Abgezockten. Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte einer der bekannten Abmahnanwälte, RAin Katha
Günther, zur Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten (Urteil vom 12. August 2009 - 9 C 93/09). Frau Günther sei die
Teilnahme am versuchten Betrug vorzuwerfen, da sie nachweislich "davon ausging, dass die von ihr gestellten Forderungen nicht
existieren". Die… mehr